Der Bocholter Aa-See ist als Hochwasserschutz und Erholungsgebiet vor ca. 40 Jahren angelegt worden. Die Wasserfläche beträgt ca. 30 ha bei einem Volumen von 1 Mio. Kubikmeter. Die Maximaltiefe ist 7,2m. Die meisten Tiefen betragen im mittleren Bereich zwischen 4,5m und 5m. Die Randzonen und einige nichtausgebaggerte Bereiche sind deutlich flacher. Die Ränder sind überwiegend mit Böschungsmatten und Steinen ausgelegt. Eine Tiefenkarte befindet sich hier: DownloadTiefenkarte. Die Rechte dieser Karte liegen bei der Stadt Bocholt.
Am Aa-See herrscht im Sommer ein reger Freizeitbetrieb mit Seglern, Windsurfern, Tretbootfahrern und Badegästen. Der Aa-See ist mit Fuß- und Fahrradwegen an allen Stellen erreichbar.
Im Aasee befinden sich neben vielen Friedfischarten die Raubfischarten Hecht, Zander, Barsch, Aal und Wels. Alle Arten bis auf den Aal sind selbstreproduzierend und begrenzen sich gegenseitig bzw. durch das Futterangebot, aber auch so wichtige Strukturen wie z.B. Totholz als Unterstände und Laichplätze, Uferbereiche mit Röhricht als Laichhabitate sowie Teichrosenfelder zur Beschattung fehlen im See.
Vielleicht bedingt durch das starke Grundelaufkommen und durch den Kormoraneinfall in den Wintermonaten hat sich das Fischartenspektrum verschoben. Kleinere Weißfische wie z.B. Rotaugen werden immer seltener, während auf der anderen Seite kapitale Brassen und große Karpfen weniger Probleme haben. Zusätzlich werden als Beifänge noch große Schleien gefangen.
Da der Aasee über den Auslauf wenn auch nur zeitweise mit der Aa verbunden ist, kann der See als Vorranggewässer für die Fischart Aal eingestuft werden. Daher wird auch der Aasee regelmäßig mit Aalen besetzt, um auch hier einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz und Arterhaltung einer bedrohten Fischart zu leisten.
Die Planungen der Stadt Bocholt zum Bau eines neuen Stauwehrs (Bericht im BBV) am Auslauf des Aa Sees machen eine Besatzplanung fast unmöglich!
Fischbestand Aasee:
Unvollständige Auflistung: Grundeln, Rotaugen, Barsche, Rotfedern, Hechte, Karpfen, Aale, Schleien, Welse, Zander
Am 22.8 und 23.8.2018 wurde vom Landesfischereiverband eine aufwändige Fischbestandsuntersuchung am Aasee durchgeführt. Der vorläufige Bericht befindet sich hier: Gewässeruntersuchung Aasee
Der endgültige Bericht liegt im Vereinsheim zu Geschäftszeiten aus und kann eingesehen werden.
Bootsangeln am Aasee. Nur für Mitglieder des BASV 1934 e.V..
Grundsätzlich geben wir den Aasee ab dem 15. Juli 2019 zum Angeln vom Boot aus frei.
Es sind die Ordnungsbehördliche Verordnung (Amtsblatt) und unsere allgemeinen Bestimmungen zu beachten!
Es sind keine Elektroantriebe zulässig. Ferner ist zu berücksichtigen, dass Segelboote grundsätzlich Vorfahrt haben. Jeder Bootsführer hat sich so zu verhalten, dass keine anderen Benutzer des Sees gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert werden. Auf Sonderveranstaltungen wie Triathlon, Segelregatten und Segelschulungen ist Rücksicht zu nehmen. An Regattaterminen gilt ein grundsätzliches Bootsangelverbot. Die Termine werden rechtzeitig an dieser Stelle bekannt gegeben.
Sollten Probleme bezüglich der Bootsnutzung auftreten, sollten diese dem Vorstand gemeldet werden. Streit mit anderen Nutzern sollte unbedingt vermieden werden.
Die wichtigsten Punkte der “Ordnungsbehördlichen Verordnung”
§2 Zweck der Anlage und Haftungsausschluss
Die Anlage dient außer der Hochwasserrückhaltung auch der Erholung und der sportlichen Betätigung. Die Nutzung dieser Anlage erfolgt ausschließlich im Rahmen des in dieser Verordnung geregelten Gemeingebrauchs auf eigene Gefahr.
§4 Bootszulassung
(1) Das Befahren des Aa-Sees mit Wasserfahrzeugen ohne eigene Antriebskraft (Segelboote, Windsurfbretter, Ruder- und Kanuboote) ist zulässig.
(3) Motorboote sind nur mit widerruflicher Genehmigung der Unteren Wasserbehörde und nur zu Rettungszwecken oder als Begleitung bei Veranstaltungen auf dem Aa-See (Segelregatten, Schulungen, Kanumeisterschaften der Schulen u. Ä.) zugelassen.
§5 Fahrverbot
(1) Das Befahren der Anlage während der Nachtzeit (eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang) ist nicht gestattet.
(2) Die Boote und Surfbretter haben mindestens 4 m Abstand vom Ufer einzuhalten.
(3) Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen den See nur in Begleitung eines Er-ziehungsberechtigten/einer Aufsichtsperson befahren.
$6 An- und Ablegen
(1) Das An- und Ablegen ist nur an hierfür vorgesehenen Stellen gestattet. Insbesondere ist es verboten, an den dem Naturschutz vorbehaltenen Inseln anzulegen.
(2) Das Festmachen an Bojen ist nicht erlaubt; zugelassen ist das kurzfristige Festmachen zum Zwecke der Segelschulausbildung. Es ist untersagt zu ankern.